Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Weimer GmbH


§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen, die wir eingehen oder einzugehen beabsichtigen. Gegenüber Unternehmen gelten unsere AGB auch nach Vertragsschluss, jedoch bis zur Vertragserfüllung in der jeweils aktuellen Fassung, sofern der Unternehmer unseren geänderten AGB nicht widerspricht.
2. Bei der Geltung und Anwendung unserer ABG sind Körperschaften des öffentlichen Rechts Unternehmen gleichgestellt.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen deren Geltung ausdrücklich zu.


§ 2 Vertragsschluss

1. Sämtliche Angebote sind freibleibend und stellen eine unverbindliche Aufforderung dar, Waren zu bestellen.

Unsere Darstellung von Waren im Internet stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, diese zu bestellen.
2. Mit der Bestellung der gewünschten Ware erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen.


§ 3 Preise und Zahlungen

1. Der angebotene Kaufpreis ist für den Kunden bindend. Maßgeblich ist jeweils der zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Kaufpreis. Gegenüber Unternehmern sind wir auch nach Vertragsschluss zur Preisanpassung entsprechend der Entwicklung des Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) des Statistischen Bundesamtes berechtigt, wenn sich der Index seit Vertragsschluss bis zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs um mindestens fünf Prozentpunkte erhöht hat. 
2. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise bei einem Versendungskauf ab Werk. Die anfallenden Versandkosten sind vom Kunden zu tragen.
3. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt entweder direkt vor Ort oder auf das umseitig genannte Konto. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
4. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Verzugszinsen werden für Verbraucher i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz und für Unternehmer i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. In diesem Fall hat der Verbraucher die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.


§ 4 Lieferzeit

1. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben. Im Falle kriegerischer Ereignisse in Europa, Rohstoff- und Energieengpässen auf den Weltmärkten, ausgefallener oder verspäteter Belieferungen durch unsere Lieferanten geraten wir auch trotz Mahnung nicht in Verzug, selbst wenn ein verbindlicher Liefertermin überschritten wird. Jedoch sind beide Seiten zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern ein verbindlicher Liefertermin um mehr als 90 Tage überschritten wird. Bis dahin halbgefertigte Erzeugnisse sind vom Besteller jedoch gegen Zahlung des darauf entfallenden Kaufpreises abzunehmen, sofern der Verkäufer diesem eine solche Leistung anbietet und der Besteller Unternehmer ist.
2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Einem Verbraucher bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
3. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.


§ 5 Gefahrübergang

1. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über.
2. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Unternehmer über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.


§ 6 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2. Bei Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Wenn der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung um 20 % übersteigt, sind wir zur Freigabe der Vorbehaltsware auf Verlangen des Unternehmers verpflichtet.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
4. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn die gelieferte Ware gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und dadurch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.

5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden tritt dieser hiermit solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung an. Nach der Abtretung bleibt der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt, es sei denn, wir zeigen die Abtretung gegenüber dem Dritten an und ziehen selbst ein. Einzugskosten gehen zu Lasten des Unternehmers.


§ 7 Gewährleistung

1. Verbraucher haben zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt.
Bei Unternehmern leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären sowie Schadensersatz verlangen.
3. Wählt der Kunde Schadensersatz so gelten die nachfolgenden Bedingungen:
a. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften wir sowie unsere Erfüllungsgehilfen nicht. Dies gilt nicht, bei Ansprüchen aus Produkthaftung sowie bei uns zurechenbaren Körper-und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
b. Ansonsten haften wir bei Verbrauchern uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen beruhen.
4. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Lieferung der Ware.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung der Ware.
Bei gebrauchten Waren beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung der Ware.
5. Wir geben gegenüber unseren Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.


§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

1. Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
2. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


§ 9 Datenschutz

Die Bestimmungen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung enthalten.
Diese finden Sie unter http://www.weimer-technik.de/datenschutz.html


§ 10 Schlussbestimmungen

1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt dieser Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
2. Ist der Kunde Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Ist der Kunde Verbraucher, treten an die Stelle der ganz oder teilweise unwirksamen Regelung die gesetzlichen Bestimmungen.
Ist der Kunde Unternehmer, sollen die ganz oder teilweise unwirksamen Regelungen durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.


Stand: 07/2022

 

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